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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen BL-UP und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

2. Vertragsabschluß

Der Vertrag zwischen BL-UP und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass BL-UP telefonisch, mündlich, schriftlich (auch per Email), den Vertragsabschluß bestätigt. Schriftliche Angebote (Brief, E-Mail) seitens BL-UP sind verbindlich für die Dauer von 1 Woche seit Aussendung des Angebotes.

Die Angebote im Online-Bereich (Internet-Homepage: www.bl-up.de) sind unverbindlich. Die Beauftragung von BL-UP kann über die Homepage erfolgen. Durch Bestätigung gegenüber BL-UP wird eine verbindliche Bestellung der Dienstleistung abgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde uns eine Bestellung persönlich oder telefonisch erteilt oder in Textform (z.B. Brief, E-Mail) übermittelt. BL-UP ist berechtigt, das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb einer Woche abzulehnen. Die Annahme kann durch die Erbringung der Dienstleistung oder, wenn der Inhalt der Bestellung die Lieferung einer Ware ist, durch die Auslieferung der Ware, oder in allen Fällen auch dadurch erklärt werden, dass BL-UP dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigt. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

3. Leistungen und Preise

BL-UP kann sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von BL-UP erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. BL-UP behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist BL-UP berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

3.1. Installationsleistungen

Die Leistung wird von BL-UP am Ort der Aufstellung des Gerätes erbracht. Voraussetzung für die Installation oder Reparatur ist eine korrekteAngabe zur Kompatibilität des Systems oder des Fehlers unbedingt erforderlich! In Absprache ist auch ein Pick- up Service möglich! D.h. das Gerät kann auf Wunsch auch zur Reparatur u.ä. abgeholt und gebracht werden.

Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt.

 Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch BL-UP selbst.

3.2. Reparatur- und Wartungsleistungen

Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder in eigenen Räumen/ Werkstatt erbracht. Für die Leistungen von BL-UP sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von BL-UP nicht zu vertreten ist. BL-UP kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn

-   der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;

-   ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;

-   der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und den Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat;

-   der Auftrag storniert wurde und BL-UP bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird;

-    die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.

Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf  vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von BL-UP zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet BL-UP, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von BL-UP beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt BL-UP keine Haftung.

   3.3. Beratungsleistungen und Einweisung

Bei Bedarf werden dem Kunden Einweisungen angeboten. Der BL-UP - Partner informiert den Kunden zuvor über den benötigten Einweisungszeitraum sowie Art und Umfang der Einweisung. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.

Ansprüche gegen BL-UP wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Ersatzanspruch.

Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten.

    3.4. Lieferung von Waren

Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat BL-UP seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über.

Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassene Waren, verbleiben bei dem   Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die  Waren zu Lasten des Kunden zu versichern.

 3.5. Preise

BL-UP hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail) 7 Tage gebunden. Für die Standardserviceleistungen ist die BL-UP Preisliste im Internet zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Endkunden maßgebend.

 4. Informationspflichten

Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten BL-UP unverzüglich mitzuteilen.

Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vorneherein falsche Daten an, so kann BL-UP vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.

5. Zahlungspflichten

Zahlungen an BL-UP sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug).

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.

 6. Gewährleistung und Haftung

Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, BL-UP die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.

BL-UP haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von BL-UP, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von BL-UP zurückzuführen sind.

8. Eigentumsvorbehalt

BL-UP  behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor.

Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist BL-UP oder der BL-UP-Partner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.

Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von BL-UP durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich BL-UP davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von BL-UP zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von BL-UP hinzuweisen.

9. Schutzrechte

Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber BL-UP dafür, dass er die von BL-UP geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zurecht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten BL-UP im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.

BL-UP weist darauf hin, dass personenbezogene Daten u.U. per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.

BL-UP verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.

10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen BL-UP und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von BL-UP Gerichtsstand. BL-UP ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von BL-UP Erfüllungsort.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

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