Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
den gesamten Geschäftsverkehr zwischen BL-UP und dem
Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen
in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
2. Vertragsabschluß
Der Vertrag zwischen BL-UP und dem Vertragspartner
kommt dadurch zustande, dass BL-UP telefonisch, mündlich,
schriftlich (auch per Email), den Vertragsabschluß bestätigt.
Schriftliche Angebote (Brief, E-Mail) seitens BL-UP sind verbindlich
für die Dauer von 1 Woche seit Aussendung des Angebotes.
Die Angebote im Online-Bereich (Internet-Homepage:
www.bl-up.de) sind unverbindlich. Die Beauftragung von BL-UP kann über
die Homepage erfolgen. Durch Bestätigung gegenüber BL-UP wird eine
verbindliche Bestellung der Dienstleistung abgeschlossen. Das
Gleiche gilt, wenn der Kunde uns eine Bestellung persönlich oder
telefonisch erteilt oder in Textform (z.B. Brief, E-Mail) übermittelt.
BL-UP ist berechtigt, das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb
einer Woche abzulehnen. Die Annahme kann durch die Erbringung der
Dienstleistung oder, wenn der Inhalt der Bestellung die Lieferung
einer Ware ist, durch die Auslieferung der Ware, oder in allen Fällen
auch dadurch erklärt werden, dass BL-UP dem Kunden in sonstiger
Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigt. Mit der Annahme ist
der Vertrag zustande gekommen.
3. Leistungen und Preise
BL-UP kann sich zur Erfüllung ihrer
Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von BL-UP erbrachten
Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.)
nach § 611 ff. BGB. BL-UP behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt
vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der
Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine
vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise
vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist BL-UP
berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
3.1. Installationsleistungen
Die
Leistung wird von BL-UP am Ort der Aufstellung des Gerätes
erbracht. Voraussetzung für die Installation oder Reparatur ist
eine korrekteAngabe zur Kompatibilität des Systems oder des Fehlers
unbedingt erforderlich! In Absprache ist auch ein Pick- up Service möglich!
D.h. das Gerät kann auf Wunsch auch zur Reparatur u.ä. abgeholt
und gebracht werden.
Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum
Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche
Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte
Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies
gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann,
weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung,
Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten
Mindestanforderungen seitens des Produkt- und
Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur
Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B.
Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche
Verkabelungen etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen
(z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung
gestellt.
Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen
ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit)
durch BL-UP selbst.
3.2. Reparatur- und Wartungsleistungen
Die
Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder in eigenen Räumen/
Werkstatt erbracht. Für die Leistungen von BL-UP sind in jedem Fall
die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom
Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine
Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand
beruht, der von BL-UP nicht zu vertreten ist. BL-UP kann insoweit
nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der
zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn
-
der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;
-
ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
-
der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und den
Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat;
-
der Auftrag storniert wurde und BL-UP bereits auf dem Weg zum Kunden
war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird;
-
die
Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand
nicht einwandfrei gegeben sind.
Weisen
die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten von BL-UP zurückführen lassen,
so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu
verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.
Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden
Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet BL-UP,
sofern diese auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz von BL-UP beruhen. Der Ersatzanspruch
ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber
ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine
Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für
Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt BL-UP keine Haftung.
3.3. Beratungsleistungen und Einweisung
Bei
Bedarf werden dem Kunden Einweisungen angeboten. Der
BL-UP - Partner informiert den Kunden zuvor über den benötigten
Einweisungszeitraum sowie Art und Umfang der Einweisung. Alle darüber
hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen
Preisangebot in Rechnung gestellt.
Ansprüche gegen BL-UP wegen Beratungsfehlern
bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist
im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und
wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen
an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Ersatzanspruch.
Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden
Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach
Rechnungslegung zu erstatten.
3.4.
Lieferung von Waren
Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat
BL-UP seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht.
Die Gefahr geht auf den Kunden über.
Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten
Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassene Waren,
verbleiben bei dem Kunden
auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den
zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die
Waren zu Lasten des Kunden zu versichern.
3.5. Preise
BL-UP hält sich an die schriftlichen
Angebotspreise (Brief, E-Mail) 7 Tage gebunden. Für die
Standardserviceleistungen ist die BL-UP Preisliste im Internet zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Endkunden maßgebend.
4. Informationspflichten
Der Kunde ist bei der
Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern
sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern,
insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten BL-UP
unverzüglich mitzuteilen.
Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er
von vorneherein falsche Daten an, so kann BL-UP vom Vertrag zurücktreten.
Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B.
Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden
entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die
Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
5. Zahlungspflichten
Zahlungen
an BL-UP sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort
fällig (ohne Abzug).
Das
Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese
zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner
kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der
Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb
von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung
leistet.
6. Gewährleistung und Haftung
Innerhalb
des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner
einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche
des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass
der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und
nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums
anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, BL-UP die Überprüfung der fehlerhaften
Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.
BL-UP
haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim
Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche
oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von BL-UP, oder auf eine
vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von BL-UP zurückzuführen
sind.
8. Eigentumsvorbehalt
BL-UP
behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren
bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor.
Bei Zahlungsverzug des
Vertragspartners ist BL-UP oder der BL-UP-Partner berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen.
Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
Solange
der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese
weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
Sollten die Rechte von BL-UP durch Dritte beeinträchtigt werden
oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich BL-UP
davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind,
die Rechte von BL-UP zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der
Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte
von BL-UP hinzuweisen.
9. Schutzrechte
Der
Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber BL-UP dafür, dass
er die von BL-UP geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende
Software zurecht und in Einklang mit den einschlägigen
Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat
und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist,
diese Daten BL-UP im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.
BL-UP weist darauf hin, dass personenbezogene
Daten u.U. per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen
Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG
setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der
personenbezogenen Daten in Kenntnis.
BL-UP
verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen
Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte
weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet
sein sollte.
10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für
diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen BL-UP und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann
im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder
öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von BL-UP
Gerichtsstand. BL-UP ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an
seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz
von BL-UP Erfüllungsort.
Sollte
eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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